Es ist keine Falschmeldung: Mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 wird der Genesenenstatus von bisher 6 auf 3 Monate verkürzt. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung nicht selbst getroffen, sondern sie bedient sich hierzu eines verordnungsrechtlichen Verweisungstricks auf das Robert KochInstitut (RKI).
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