Vor einem Reichsrecht und Besatzungsrecht
Nach 201 StGB Aufnahmen (Bild Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist hier ohne Zweifel der Fall. Auszug, SHAEF : Wer tatsächlich als Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar tätig sein Interview 2010: Dr. jur. h. c. Wolfgang Gerhard Günter Ebel zu Gast bei Jo Conrad Interview: Dr. jur. h. c. Wolfgang Gerhard Günter, Ebel August 2004 (komplett)
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