|
Staatsanwaltschaft geht gegen WELT vor und verliert vor Gericht
Staatsanwaltschaft geht gegen WELT vor und verliert vor Gericht Das Verhältnis zwischen Presse und Behörden ist klar geregelt: Journalisten haben das Recht, Informationen zu erfragen; der Staat ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die darauffolgende Berichterstattung haben Amtsträger grundsätzlich hinzunehmen, selbst wenn sie ihnen missfällt. Doch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ging Ende vergangenen Jahres einen ungewöhnlichen Schritt: Weil sie mit der Berichterstattung eines WELTReporters unzufrieden war, schickte sie dieser Redaktion eine Unterlassungsforderung. Als es schließlich vor Gericht hart auf hart kam, ruderte die Staatsanwaltschaft zurück auf Kosten der Steuerzahler. Link zur Bildquelle, zum Artikel Quelle: KOPP Report t. me, koppreport
|
|