Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot
Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaksGründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die sofortige Freilassung von Julian Assange und begründete dies damals mit Verweis auf schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. NachDenkSeiten Die kritische Website Der HintergrundArtikel mit Quellennachweis und dem Protokollauszug zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 22. Febr
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