Die Bundesregierung gibt die Antworten, die sie gibt. Damit können Sie zufrieden sein, oder nicht
Die Bundesregierung gibt die Antworten, die sie gibt. Damit können Sie zufrieden sein, oder nicht Der Journalist Florian, Warweg fragte nun erneut die Bundesregierung, welcher Rechtsrahmen überhaupt für ausländische NATOSoldaten etwa in, Rostock gilt. Denn das, NATOTruppenstatut, das den Umgang mit Straftaten von USSoldaten regelt, hat keine Gültigkeit auf dem Gebiet der ehemaligen, DDR. Doch auch allgemein stellt sich die Frage nach der Gerichtsbarkeit von in Deutschland stationierten ausländischen Soldaten. Brisant in diesem Zusammenhang ist der Freispruch eines USSoldaten, der beschuldigt wurde, in, Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben , Bundeswehr Abonniert Quelle: Russland Ukraine Andere Seite t. me, RuASOrg
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