Meinungsfreiheit als Säule der bürgerlichen Gesellschaft ist weg Hannes Hofbauer zur Änderung von 130 St GB
Der Volksverhetzungsparagraf 130 StGB wurde erweitert. Nun gilt auch das Leugnen von Kriegsverbrechen als Volksverhetzung. Offiziell wurden damit Nachbesserungsforderungen der EUKommission aus dem Jahr 2008 umgesetzt und es habe nichts mit dem UkraineKrieg zu tun. Doch Kritiker monieren, dass das Gesetz nun im Eiltempo und in einem intransparenten Verfahren beschlossen wurde, obwohl die Forderung aus Brüssel schon 14 Jahre alt ist. Wir haben mit dem österreichischen Autor und Verleger darüber gesprochen, was er von dieser Änderung des Paragrafen 130 StGB hält und was für gesellschaftliche Folgen sie nach sich ziehen könnte. Mehr auf unserer Webseite:
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