Staatensouveränität und Staatsangehörigkeitsgesetz
Die Bundesrepublik hat kein eigenes Volk. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird unter Vorsatz, fälschlich als Staatsangehörigkeitsrecht bezeichnet. Es ist aber nur ein Gesetz und ist nicht identisch mit Nationalität. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die gesetzliche Mitgliedschaft oder Angehörigkeit einer juristischen Person zum deutschen Staat. Die Einbürgerung erfolgt nach Artikel 116 Grundgesetz. Die Menschen wissen nicht, daß Artikel 116 GG, eine besondere Bedeutung hat. Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger von 1937Deutschland, sondern identisch. Die Ausgleichsgerichte sind die Verwaltungsgerichte, die Schiedsgerichte sind die Zivil, Straf, Arbeits, Finanz und Sozialgerichte, nach dem partiellen Privathandelsrecht. Durch die unverantwortliche Demokratur, werden die Menschen macht, recht, und willenlos. Aufklärung ist der Ausgang des Menschen, aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.
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