Im Zweifel wars der Ausländer Ein Kommentar zu Selbstzensur und Pressekodex
Diesmal setze ich mich mit der freiwilligen Selbstzensur der deutschen Presse Auseinander. In Artikel 12. 1 des Pressekodex wird der Minderheitenschutz und die Nichterwähnung von Religion bzw. Nationalität bei Straftätern und Tatverdächtigen als Standard festgeschrieben. Obwohl besagter Kodex rechtlich nicht bindend ist, so gilt er gemeinhin doch als Standard der deutschen Medienschaffenden und dementsprechend wird auf die Herkunft von Kriminellen nur in Ausnahmefällen eingegangen. Meiner Meinung nach ist dies eine katastrophale Fehlentscheidung, die langfristig sowohl das Vertrauen in die nationale Presse unterminiert als auch zu einer weiteren Zunahme der innenpolitischen Spannungen beiträgt. Für diese Ansicht gebe ich detaillierte Argumente.
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