Mask Force V Zum Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom
UPDATE zum AG Weilheim vom weiter unten. Aus Anlass des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom (Az. : 9 F 148, 21) erläutern Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann als Teil der Mask Force aus Berlin die Konsequenzen. Das Amtsgericht Weimar hat in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB zwei Schulen u. a. Masken und Testen untersagt und gleichzeitig aufgegeben, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Der Beschluss ist hier abrufbar:
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