Jobcenter Unterschreiben nichts mehr
Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich wirksam zu sein. Dies ist im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert. Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass im Auftrag, ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand anderes übernehmen. Die Beamten besitzen meistens Dienstausweise, ohne gültige Unterschrift. Ohne rechtsgültige Legitimation der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine Behörde, deswegen benennt man alle Ämter nach und nach um. Aus Gerichten werden Justizcenter, aus Arbeitsämtern sind längst schon Jobcenter und Arbeitsagenturen mit Kunden geworden. Die Papiere haben immer Geschäftsnummern und Geschäftsführer. Diese handeln komplett nach Privatrecht dem HGB Handelsgesetzbuch. Am wurde im Hause Bundesverfassungsgericht eindeuti
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