Neues aus dem Gerichtssaal
Heute: AG Aachen und die Frage nach dem Strafklageverbrauch Die zunächst der feindlich gesinnte Richterin verwies den Maskenbefreiten Mandanten des Saales. Nach meinem Einwand, dass gegen den Mandanten ein bereits ein OWIVerfahren wegen derselben prozessualen Tat eingestellt wurde und deshalb der heutigen Verhandlung wegen des vermeintlichen Hausfriedensbruchs ein Verfahrenshindernis in Form des Strafklageverbrauchs entgegen stünde, führte zur Verwirrtheit und gesteigerten Freundlichkeit der Richterin. Letztlich ist das Verfahren deswegen gem. Par. 206a StPO auf Staatskosten einzustellen.
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