Alle Info s rund ums Pfändungsschutzkonto ( P Konto )
Mindest Freibetrag bei einem gepfändeten PKonto ist für eine Person 1. 073, 88 monatlich. Ist man verheiratet oder hat ein Kind, kommen 404, 16 monatlich hinzu. Ab dem zweiten Kind kommen nochmal 225, 17 monatlich hinzu. Bei dem dritten, vierten und fünften Kind kommen auch jeweils nochmal 225, 17 monatlich hinzu. Kindergeld ist seperat vom Freibetrag. Höhere Freibeträge und Kindergeld müssen aber immer beantragt und mit Beweisen belegt werden. Zu Gericht immer mitnehmen: Personalausweis, letzten 2 Gehaltbescheinigungen oder aktuellen Alg 1, Alg 2 Bescheid, Nachzahlungsbescheid Alg 1, Alg 2, Kindergeld, Mietvertrag, eventuell Bescheid der Familienkasse, Kontoauszüge der letzten 8 Wochen. Ok
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